In den probatorischen Sitzungen (den ersten Gesprächen) wird zunächst abgeklärt,\r\n

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  •   ob eine Psychotherapie notwendig ist,
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  •   ob eine gute Zusammenarbeit möglich ist
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  •   ob eine Verbesserung der Befindlichkeit oder Stabilisierung durch psychotherapeutische Interventionen zu erreichen ist oder ob andere Maßnahmen sinnvoller sind.
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\r\nNur unter diesen Voraussetzungen kann die Kostenübernahme durch eine Krankenkasse erfolgen.\r\n\r\nIn den Gesprächen wird es nicht nur um Ihre Probleme und Schwierigkeiten gehen. Genauso wichtig ist es von Anfang an, Ihre Stärken und Ihre Kraftquellen zu entdecken, diese bewusster zu machen und zu pflegen.\r\n\r\nDie Antragstellung gehört zu den Routineaufgaben der Therapeutin. Genehmigt die Kasse den Antrag, so werden eine begrenzte Anzahl von Sitzungen übernommen. Es gibt Kurzzeittherapie (25 Stunden), Langzeittherapie (45 Stunden) und die Möglichkeit eines Verlängerungsantrages (weitere 15 Stunden). Eine Therapiestunde dauert 50 Minuten. In der Regel finden die Stunden in der Verhaltenstherapie einmal wöchentlich statt, manchmal auch zweimal wöchentlich, oder in 14 -tägigen Abständen. Größere Abstände sind erst nach längerer Therapieerfahrung gegen Ende der Therapie sinnvoll.\r\n\r\nDer Einfluss der Neurowissenschaften, der derzeit von den Medien als bahnbrechende Entdeckung gepriesen wird, ist keineswegs so neu. Die Wechselwirkung zwischen körperlichen Veränderungen und seelischem Erleben ist schon lange bekannt, die physiologischen Vorgänge werden im Psychologiestudium im Prüfungsfach Neuropsychologie gelehrt. Neu ist vielmehr die Möglichkeit, mit Hilfe neuer Technologien Prozesse im Gehirn noch besser sichtbar werden zu lassen. In manchen Zeitschriftenartikeln wurde daraus gefolgert, dass es keine menschliche Freiheit gäbe und die ganze Schöpfung ein rein materielles Zufallsprodukt sei. Diese Schlussfolgerung ist jedoch nur eine von vielen möglichen Interpretationen wissenschaftlicher Befunde, keine bewiesene Tatsache.